Die Fachschule für Heilerziehungspflege am HGB bietet seit dem Schuljahr 2020/21 zwei unterschiedliche Wege zum Ziel an: Sie können Ihre Berufsausbildung in 3 Jahren - optional mit Fachhochschulreife - entweder als Vollzeitschulische Ausbildung mit 16 Wochen Praktikum und Berufspraktikum oder ab 2020/21 als "Praxisintegrierte Ausbildung - PIA" erreichen.
Der Bildungsgang wechselt ab Schuljahr 2021/22 an den Schulstandort Moers (Landwehrstraße 27-31, 47441 Moers).
Informationen zum Aufstiegsbafög für die konsekutive FSH finden Sie hier hinterlegt.
Sie suchen noch eine PIA-Ausbildungsstelle oder aktuelle Stellenausschreibungen als Berufsprakikant*in oder Absolvent*in:
Klicken Sie links auf die Weiterleitung zu unserem neuen Digitalen Aushang für Stellenanzeigen aus den Bereichen Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege und schauen Sie sich unseren kooperierenden Trägern der Region um!
Praxisintegrierte Ausbildung (PIA)
Ansprechpartnerin und PIA-Koordinatorin der Fachschulen: Andrea Weber
Stellvertretender Bildungsgangleiter der FSH: N.N.
Bildungsgangleiterin: N.N.
Aufnahmevoraussetzungen:
Fachoberschulreife (FOR)
UND einschlägige Berufsausbildung (z.B. KinderpflegerIn, SozialassistentIn)
ODER 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
ODER nicht einschlägige Berufsausbildung UND 6 Wochen Praktikum (240 Stunden) in Vollzeit oder 480 Stunden in Teilzeit im einschlägigen Arbeitsfeld
ODER einschlägiges Fachabitur
ODER nicht einschlägiges volles Fachabitur UND 6 Wochen Praktikum (240 Stunden) in Vollzeit oder 480 Stunden in Teilzeit im einschlägigen Arbeitsfeld
ODER Abitur UND 6 Wochen Praktikum (240 Stunden) in Vollzeit oder 480 Stunden in Teilzeit im einschlägigen Arbeitsfeld
UND Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Eingliederungshilfe
Dauer: 3 Jahre
Beruflicher Abschluss: staatlich anerkannte(r) HeilerziehungspflegerIn (anerkannte Pflegefachkraft)
HeilerzieherInnen leisten eine Rundum-Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Sie arbeiten mit Menschen mit Behinderungen dort, wo diese leben, arbeiten, ihre Freizeit verbringen und sich bilden: z.B. in Wohneinrichungen für Menschen mit Behinderungen, in Werkstätten, im Rahmen ambulanter Dienste.
Schulischer Abschluss: Fachhochschulreife (FHR)
als Voraussetzung für ein Studium an einer Fachhochschule z.B. im Bereich der Sozialpädagogik/ Pädagogik (auch in den Niederlanden),
als Möglichkeit das Vollabitur in einer einschlägigen Gymnasialen Oberstufe anzuschließen
Unterricht/Praktika:
1.-3. Jahr - Schule und Praxis im Wechsel
zwei Tage in der Woche fachtheoretischer Unterricht, wöchentlich 18-20 Unterrichtsstunden, in der Regel von 8:00 bis 16:00 Uhr); die restliche Zeit Praxis laut Ausbildungsvertrag